Waffen weg wegen Facebook-Posts?
Das VG Stuttgart kippt den Widerruf - Facebook Beitrag
Waffen weg wegen Facebook-Posts? Das VG Stuttgart kippt den Widerruf: Kritik an Politikern macht nicht unzuverlässig! 🚨
Ein Sportschütze teilt 2022/23 auf Facebook drastische NS-Vergleiche gegen amtierende Politiker. Der Verfassungsschutz meldet ihn der Waffenbehörde, Stichwort „Delegitimierung des Staates“. Die Folge: Widerruf aller 4 Waffenbesitzkarten + Waffenverbot ⚠️
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Bescheid vollumfänglich aufgehoben (Urteil vom 26.05.2026, Az. 5 K 3149/24.
Zitat: „[…] Ob die Kritik berechtigt, unangemessen heftig oder geschmacklos ist, entscheidet weder der Verfassungsschutz noch die Waffenbehörde, sondern der Wähler in den Bahnen der verfassten Demokratie.[…]
Das musst Du wissen:
1️⃣ Bloße Kritik – auch wenn sie überzogen und geschmacklos ist – ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Erst eine kämpferisch-aggressive Haltung gegen elementare Verfassungsgrundsätze macht unzuverlässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG).
2️⃣ Eine Verfassungsschutz-Zuordnung ersetzt keine eigene Prüfung der Behörde. Die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht einmal mehr eigenständig fortgeführt.
3️⃣ Deine Social-Media-Posts können trotzdem jederzeit beim Verfassungsschutz und bei der Waffenbehörde landen.
Ausführliche Besprechung: Link in Bio! 🤘
⚖️ Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.


