- Um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, wollen Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesumweltministerin Lemke das Bundesnaturschutzgesetz ändern.
- Ihr Ziel: Windräder sollen künftig näher an die Nester auch solcher Vogelarten rücken dürfen, für die die Anlagen eine tödliche Bedrohung sind.
- Zum Ausgleich ist ein Hilfsprogramm für betroffene Arten geplant, mit dem ihre Lebensräume an anderer Stelle verbessert werden sollen.
- Naturschützer und Fachleute kritisieren die Pläne als wissenschaftlich fragwürdig und willkürlich. Statt einer Befriedung des Konflikts erwarten sie neue Klagewellen
Die sich verschärfende Klimakrise und die Energieabhängigkeit vom kriegerischen Russland haben die Debatte über einen schnelleren Umstieg auf Erneuerbare Energien weiter angefacht. Vor allem die Grünen drücken innerhalb der Ampel-Koalition aufs Tempo. Die in “Oster-” und “Sommerpaketen” verpackten Gesetzesänderungen sollen dafür die Grundlage schaffen. Nun ist das Bundesnaturschutzgesetz an der Reihe.
Liste windkraftsensibler Arten wird auf Greifvögel und Weißstorch begrenzt
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke, beide Grüne, wollen mit dem neuen Gesetz die Abstände zwischen Windrädern und Nestern, welche gefährdete Vogelarten schützen sollen, gegenüber bisherigen Vorgaben erheblich verringern.
Das soll den Weg für einen schnelleren und großräumigeren Ausbau der Windenergie freimachen. Vorgesehen ist dazu, die Liste der als besonders windkraftsensibel eingestuften Vogelarten auf 15 zu begrenzen. Nur für diese Arten soll es künftig eigene Prüfverfahren mit Blick darauf geben, ob sie durch den Neubau eines Windrads ein “signifikant erhöhtes Tötungsrisiko” haben und deshalb Sicherheitsabstände vorgeschrieben werden müssen.
Als “relevant kollisionsgefährdet” werden dem Entwurf zufolge nur noch die meisten Greifvogelarten und der Weißstorch angesehen. Für alle anderen sollen verpflichtende Signifikanz-Prüfungen entfallen.
Was als “bundesweite Vereinheitlichung” daherkommt und sich nach bürokratischer Entschlackung anhört, hat es in sich – und ist sowohl für den Naturschutz wie für den Windkraftausbau gleichermaßen folgenreich: Denn vom Ergebnis einer Signifikanzprüfung hängt in aller Regel ab, ob ein Windrad gebaut werden darf oder nicht.
Keine Prüfpflicht mehr für viele Vogelarten
Kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass sich das Tötungsrisiko eines geschützten Vogelbrutpaares durch ein geplantes Windrad in einem bestimmten Radius um sein Nest “signifikant erhöht”, verstieße der Betrieb gegen das im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Tötungsverbot. Das bedeutet in aller Regel, dass eine neue Windanlage innerhalb solcher Radien nicht genehmigt wird.
Gegenüber den Vorgaben, die bisher auf Länderebene auch für weitere Arten gemacht werden, würde die Prüf-Beschränkung auf 15 Arten daher eine erhebliche Verschlechterung des Artenschutzes bedeuten: Die Vogelschutzwarten als Fachbehörden der Landesumweltministerien empfehlen sogar in ihrem auch von Gerichten häufig als Entscheidungsgrundlage zu Rate gezogenen “Helgoländer Papier” die Einhaltung von Mindestabständen nicht nur für 15, sondern für mehr als 40 Vogelarten. Sie argumentieren auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen, dass diese Arten durch Windräder in der Nähe ihrer Nester einem stark erhöhten Risiko ausgesetzt seien, getötet zu werden.
Zu diesen 40 Arten gehören vom Regierungsentwurf und einem Vorläuferbeschluss der Landesumweltminister nicht berücksichtigte Vögel wie Wiedehopf, Kiebitz, Ziegenmelker, Flussseeschwalbe oder Uferschnepfe. Auch für den bisher von Windkraftbetreibern besonders häufig als “Bauhindernis” ausgerufenen Schwarzstorch soll es nach den Vorstellungen der Minister künftig keine verpflichtenden Pufferzonen mehr geben.
Windkraft-Ausbau: Nur noch halber Schutzabstand für Fischadler
Aber auch für die weiterhin als prüfungsrelevant eingestuften Vogelarten soll der Schutz vor Windrädern abgeschwächt werden. Denn die von Lemke und Habeck als ausreichend angesehenen Schutzabstände zwischen Nestern und Windkraftanlagen sind deutlich geringer als von den Fachbehörden empfohlen und als bislang in vielen Bundesländern praktiziert.
Beispiel Fischadler: Für diese Art gilt in vielen Bundesländern ein “signifikant erhöhtes Tötungsrisiko” im Radius von 1.000 Metern um den Horst herum. In diesen “Tabuzonen” werden keine Windräder genehmigt. Der Entwurf der Grünen-Minister legt diesen “Nahbereich” nur noch auf 500 Meter fest.
Noch schlechter könnte es für den hierzulande vom Aussterben bedrohten Schreiadler laufen. Die Vogelschutzwarten empfehlen für ihn einen Tabubereich von 6.000 Metern und Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als Hochburgen der Vorkommen sehen zumindest einen 3.000-Meter-Schutzradius vor.
Im geänderten Naturschutzgesetz soll dagegen lediglich in einem 1.500-Meter-Umkreis um den Horst ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko und damit de facto eine Genehmigungssperre für Windräder festgeschrieben werden. In einer Entfernung zwischen 1,5 und 3 Kilometern sollen Anlagen genehmigt werden können, wenn sie beispielsweise mit Antikollisions-Systemen ausgestattet sind.
Schwarzstorch flog in der letzten Minute aus der Schutz-Liste
Um die Liste wurde nach Angaben aus den Ministerien zäh gerungen. Neben dem Schwarzstorch habe das Habeck-Ministerium auch darauf gedrängt, den Wespenbussard aus der Liste zu streichen – eine weitere flächendeckend verbreitete Vogelart, die vielen Windprojektierern ein Dorn im Auge ist. Er soll nun bleiben.
Lemke hatte bei der Vorstellung eines gemeinsamen Eckpunktepapiers vor wenigen Wochen geschwärmt, der Knoten des langen Konflikts sei durchschlagen worden. “Wir lösen den Zielkonflikt zwischen Erneuerbaren und Artenschutz auf”, sagte sie damals. Die Ministerin hatte dort auch verkündet, es fänden sich nun 16 Vogelarten auf der Prüfliste und damit eine mehr als von den Länderumweltministern vorgeschlagen. Das war, bevor der Schwarzstorch in den Schlussberatungen über Pfingsten unter die Räder geriet.
Ein Sonderbeauftragter soll den Arten helfen
Zum Ausgleich der zu erwartenden negativen Folgen des massiven Windkraft-Ausbaus sieht der Gesetzentwurf Nationale Artenhilfsprogramme unter der Regie des Bundesamts für Naturschutz vor. Daraus können beispielsweise lebensraumverbessernde Maßnahmen wie das Anlegen von Brachflächen oder Feuchtgebieten finanziert werden.
An der Finanzierung sollen sich auch Windkraftbetreiber beteiligen, die ihre Anlagen auf Basis einer erteilten Ausnahmegenehmigung errichtet haben. Für den laufenden Haushalt sind für die Programme 1,4 Millionen Euro, ab kommendem Jahr 14 Millionen und ab 2025 jährlich 25 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem bisherigen Naturschutz-Unterabteilungsleiter Josef Tumbrinck wurde für die Umsetzung der Programme ein Sonderbeauftragter berufen.
Die Liberalisierung und Vereinheitlichung der Abstandsregeln könnte sich indes auch als Bumerang beim Versuch erweisen, die Verfahren zum Bau neuer Windräder zu beschleunigen. Gut möglich erscheint, dass künftig wieder verstärkt Gerichte die Frage beantworten müssen, ob sich das Tötungsrisiko für bestimmte Vögel durch die am jeweiligen Standort geplanten Anlagen “signifikant” erhöht – denn viele Naturschützer werden das Wegfallen der Signifikanzprüfung nicht klaglos hinnehmen.
Nabu-Chef warnt vor Schaden für Natur- und Klimaschutz
Auch Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger sieht diese Gefahr. “Der Entwurf hat das Zeug, durch Rechtsunsicherheiten und fachliche Einwände zu einer Vollbremsung für die naturverträgliche Energiewende zu werden”, kritisiert er. “Hier fehlen fachliche Begründungen für die deutlich reduzierten Abstände, die nicht den wissenschaftlichen Standard des Helgoländer Papiers berücksichtigen.” Die Reduzierung der Prüfungen auf die Liste der 15 Arten widerspreche zudem dem europäischen Naturschutzrecht, die auch andere Arten schütze, moniert er. “Im Zweifel schwächt der Entwurf den Naturschutz und die Energiewende zugleich.”
Auch der Präsident des Deutschen Rates für Vogelschutz, Andreas von Lindeiner, kritisiert das Vorgehen der Ministerien. “Die Schutzabstände werden eingedampft und es ist völlig unklar, auf welcher fachlichen Basis das stattfindet”, sagt er.
Torsten Langgemach, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg und einer der Mitautoren des Helgoländer Papiers, kommentiert den Entwurf zurückhaltend kritisch. “Man muss nur den fachlichen Text aus dem Helgoland-Papier neben den politischen Text der Formulierungshilfe legen, um die großen Abweichungen zwischen beiden zu sehen”, sagt er. “Ich hätte mir ein 1:1 zwischen Klimaschutz und Artenschutz gewünscht.” Nun komme den vorgesehenen Artenhilfsprogrammen bei der Abwendung von Schaden eine noch größere Bedeutung zu als ohnehin, sagt der Ornithologe.
Zu Nachbesserungen scheinen die Ministerien indes nicht bereit. Die Liste der 15 “kollisionsgefährdeten und insoweit prüfungsrelevanten Brutvogelarten” sei als “abschließende Auflistung” zu verstehen, heißt es in dem Papier.