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Schonzeitverkürzung im Schutzwald

Schonzeitverkürzung für Gams, Rot- und Rehwild im Schutzwald „Riffelwald" vorläufig gestoppt - Facebook Beitrag

Behörde verliert vor Gericht, weil sie ihren eigenen Experten ignoriert. Klingt absurd, ist aber so.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Schonzeitverkürzung für Gams, Rot- und Rehwild im Schutzwald „Riffelwald“ vorläufig gestoppt. Damit darf im Landkreis Garmisch-Partenkirchen außerhalb der regulären Jagdzeit vorerst kein Stück mehr fallen.

Das Spannende ist der Grund: Nicht der Erhaltungszustand der Gams war das Problem, den stufte das Gericht sogar als günstig ein. Auch die Handlungsform per Einzelbescheid war in Ordnung. Gekippt wurde der Bescheid, weil die Behörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat.

Was das konkret heißt:
• Die Behörde ging über die Stellungnahme ihres eigenen Wildökologen hinweg, der die Vergrämung für ungeeignet hielt.
• Sie würdigte die geforderten Auflagen zum Schutz von Birk- und Auerhuhn nicht.
• Die Schonzeitverkürzung ist nur im Ausnahmefall rechtmäßig. Ein pauschaler Verweis auf Waldverjüngung oder Klimawandel reicht dafür nicht.

Eine ausführliche Besprechung des VGH-Beschlusses findet ihr auf www.bc-legal.de (Link in Bio 🤟).
⚖️ Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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